EIN EINZIGARTIGER ASPEKT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL


Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkelkinder und Urenkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch ei

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